Neue Privilegierung für militärische Anlagen – BSW warnt vor Eingriff in die kommunale Selbstbestimmung

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In den Bezirksvertretungen wird in diesen Tagen die „Novelle des Städtebaurechts 2025“ als Beschlussvorlage diskutiert. Unter 2.6 findet sich der Punkt „Neue Privilegierungstatbestände für militärische Anlagen“. Dieser besagt, dass zukünftig über den Kopf und gegen den Willen einer Gemeinde militärische Anlagen aller Art an jedem möglichen Standort gebaut werden können. Also etwa Munitionsfabriken und Munitionslager, Fabriken für Angriffswaffen, Stationierung von Raketenbasen mit Reichweiten weit über Europa hinaus, also Anlagen für die sog. „Kriegstüchtigkeit“. Ratsmitglied Ulrike Behrendt warnt, dass diese Anlagen, je nach Charakter, eine erhebliche Gefahr für die angrenzende Wohngebiete darstellen.
Im Kriegsfall werden diese Gebiete  Angriffsziele eines potenziellen Kriegsgegners.

„Das BSW befürwortet die Verteidigung unseres Landes, nicht aber die Militarisierung in dieser Form, weil wir neben der massiven Geldverbrennung auch die massive Gefährdung unserer Bevölkerung sehen, sollte es zum Krieg kommen.

Die Privilegierung militärischer Vorrangflächen (§ 37a BauGB) sieht der auch der Spitzenverband der Inmobilienwirtschaft  ZIA kritisch: „Eine Bevorzugung gefährdet kommunale Planungen und den dringend benötigten Wohnungs- und Gewerbebau. Schon heute werden deshalb Projektentwicklungen zurückgestellt“.
Auf diesen weiteren Aspekt weist Ulrikes Ratskollege Thomas Zweier hin.

Weder die Bezirksvertreter noch die Ratsmitglieder sollten dieser Beschlussvorlage zustimmen“, fordern sie. „Dortmund darf sich die Entscheidung nicht aus der Hand nehmen lassen!“

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