Ratsgruppe bleibt beim „Bauturbo“ am Ball

Die BSW-Ratsgruppe Dortmund hat weitere Fragen an die Verwaltung zur Novelle des Städtebaugesetzes von 2025. Die Novelle soll zwar den Wohnungsbau beschleunigen. Zugleich enthält sie aber auch Bestimmungen, nach denen die Errichtung militärischer Anlagen in den Kommunen bevorzugt behandelt werden müssen. Auf die erste BSW-Anfrage antwortete die Verwaltung, dass sie es für besser hielte, mit der Bezirksregierung bei der Entscheidung über militärische Anlagen im Stadtgebiet zusammenzuarbeiten anstatt diese Vorhaben abzulehnen.

Die BSW-Ratsgruppe möchte nun unter anderem von der Verwaltung wissen: 

Gibt es im Stadtgebiet bereits Planungen, Voranfragen oder Anträge für privilegierte militärische Bauvorhaben wie Munitionsfabriken, militärische Infrastruktur oder logistische Einrichtungen der Bundeswehr?

Gibt es Hinweise auf bestimmte Stadtteile oder Flächen, die für derartige Vorhaben in Betracht gezogen werden?

Sind der Verwaltung Planungen bekannt, wonach Krankenhäuser oder andere kritische Infrastruktur in solche militärischen oder verteidigungspolitischen Konzepte einbezogen werden?

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, kommunale Belange wie Stadtentwicklung, Umwelt, Lärmschutz, soziale Auswirkungen wirksam in die Verfahren einzubringen?

Wie stellt die Verwaltung sicher und ist sie Willens, den Rat, die Bezirksvertretungen und die Öffentlichkeit bei entsprechenden Vorhaben umgehend und transparent zu informieren?

Im Rat und in den Bezirksvertretungen herrscht weitgehend Unbehagen über diese Novelle des Bundesbaugesetzes mit dem Pferdefuß, dass sich der Bund mit verteidigungspolitischen und militärischen Planungen über kommunale Belange einfach hinwegsetzen kann. Am 11. März wird sich der zuständige Ratsausschuss und am 26. März 2026 der Rat der Stadt mit dem Thema beschäftigen. Die Bezirksvertretung Huckarde hat sich am 3. März 2026 mehrheitlich gegen die kritischen Bestimmungen im „Bauturbo“ gewandt.

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